Im Juli 2013 wurde das Tierschutzgesetz novelliert, so dass es ab 01.08.2014 eine Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TschG gibt. Diese besagt, dass…

Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Soweit, so gut. Meine Vorstellung als Halterin war, dass die Behörde nun die einzelnen Hundeschulen und TrainerInnen in ihrer Arbeit überprüft z.B. in Form von Stichproben während des Trainings, um zu sehen, wie dort gearbeitet wird. Es ist ja ein Gesetz aus dem Bereich des Tierschutzes, also gehe ich davon aus, dass überprüft wird, ob auch tierschutzkonform gearbeitet wird – bundesweit einheitlich, denn das TschG ist ein Bundesgesetz und der Schutz der Tiere ist somit auch bundesweit gleich.

Na das kommt mir sehr entgegen, denn dann würden ja all diejenigen, die noch mit althergebrachten Methoden wie Stachelhalsband, heftige körperliche Einwirkungen durch Leinenrucke bis die Hunde einen Salto schlagen etc. arbeiten, endlich mal Auflagen erhalten – wie auch immer diese aussehen würden.

Aber was ist eigentlich mit den Vereinen? Wieso wird das an „gewerbsmäßig“ fest gemacht? Leiden nur Hunde unter unwürdigen Trainingsmethoden, deren Menschen Geld dafür bezahlen? Die erste Frage, die mir in diesem Zusammenhang auffällt und bisher niemand beantworten konnte.

Ich habe dann mal angefangen mich in die Marterie einzulesen und auch mit einigen TrainerInnen direkt Kontakt aufgenommen um zu hinterfragen, wie das denn so läuft. Die Antworten haben mich erschüttert.

Dabei erfuhr ich dann zunächst aus der Sicht einer Politikerin (MdB) folgendes:

Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass das Risiko für Tierschutzverstöße aufgrund des Gewinnstrebens bei gewerblichen Betreibern höher ist, als bei beispielsweise einer ehrenamtlichen Hundeausbildung.

Ach so ist das? Man unterstellt gewerblichen HundetrainerInnen eher einen Tierschutzverstoß, als einem ehrenamtlichen, wegen des Gewinnstrebens? Ich bin dann mal fassungslos.

Weiterhin erfuhr ich dann folgende Sachverhalte:

  • Es gibt keine einheitliche Regelung, derzeit macht bundesweit nahezu jedes Veterinäramt, was es möchte.
  • Es gibt keine aktuelle Durchführungs-, Rechts- oder Gebührenordnung, also ein Gesetz ohne Grundlagen.
  • Kaum eine Ausbildung, Weiter- oder Fortbildung wird anerkannt, was bedeutet, dass all diejenigen, die hunderte oder häufig auch tausende von Euros in ihre Ausbildung und Seminare gesteckt haben, nicht sachkundig sind und eine teure Prüfung ablegen müssen.
  • Anerkannt werden häufig, also auch nicht immer und überall, die Zertifizierung der Tierärztekammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und neu ab August 2014 Rheinland Pfalz, sowie eine Prüfung bei der IHK Potsdam (BHV-Lehrgang „Hundeerzieher und Verhaltensberater“).
  • In manchen Bundesländern müssen selbst zertifizierte HundetrainerInnen noch zu einem sog. Fachgespräch zu ihrem Veterinäramt. Ein solches Fachgespräch beinhaltet in der Regel einen Pc-Test (DOQs-Test pro), ein Fachgespräch und eine praktische Überprüfung des Trainings.
  • Das mit den Kosten ist auch noch eine sehr unklare Sache, denn manche HundetrainerInnen zahlen 50,00 € für einen DOQs-Test pro, andere über 200,00 €. Einige Veterinärämter verlangen zwischen 500,00 bis 900,00 € für die gesamte Erlaubnis, andere wickeln das für um die 100,00 € ab – unabhängig, welche Ausbildungen, Seminare etc. vorgelegen haben. Die genauen Kosten erfährt der Prüfling aber nicht im Vorfeld, sondern erst nach der Prüfung – er darf also die Katze im Sack kaufen. Ja wo sind wir denn?
    Eine Zertfizierung bei einer Tierärztekammer kostet im Übrigen auch so um die 1.000 € mit allem drum und dran.
  • Wenige TrainerInnen werden von ihren Ämtern mehr oder weniger durchgewunken, vielleicht weil sich der zuständige SachbearbeiterIn Mühe gab und die Sachkunde tatsächlich anhand der vorgelegten Unterlagen im Rahmen einer Einzelfallprüfung feststellen konnte? Man weiß es nicht wirklich.
  • Viele TrainerInnen bemängeln diesen DOQs-Test pro, da die Frageformulierung häufig verwirrend ist und viele Fragen in Nein-Formulierungen bzw. Doppelverneinungen geschrieben sind (z.B. Wie kommunizieren Hunde nicht?). Aber auch die Antworten sind z.T. mit Verneinungen versehen, unklar oder unpassend, manchmal sogar unrichtig.
  • Ebenso wird bemängelt, dass aus dem gesundheitlichen Bereich Fragen gestellt werden, die für einen TrainerIn schlichtweg unnötig sind, beispielsweise ob ein Hund einen Blinddarm hat, mit oder ohne Wurmfortsatz, oder wo die Milz liegt, also detaillierte Fragen zur Anatomie und Physiologie.
  • Viele andere Fragen dienen nicht dem Tierschutzgedanken sondern formen mehr oder weniger ein Berufsbild – um das es ja aber im Tierschutzgesetz nicht gehen sollte.
  • Die Prüfung/Erlaubnis zu erlangen scheint wirklich schwierig zu sein, denn auch erfahrene HundetrainerInnen, die seit vielen Jahren selbständig in diesem Bereich tätig sind, schaffen sie nicht auf Anhieb. Aber was hat das jetzt alles noch mit Tierschutz zu tun?

Selbst wenn man dann eine Erlaubnis erhalten hat, freuen können sich darüber die wenigsten tatsächlich. Meistens ist eine Erlaubnis mit verschiedenen Nebenbestimmungen und Auflagen bestückt, hier mal ein paar der kuriosen Art…

  • Führen eines Bestandsbuches, in welches folgende (je nach Amt auch unterschiedliche) Punkte einzutragen sind:
    – Impfdaten
    – Chip-Nr. des Hundes
    – Halterdaten (Adressdaten)
    – Anwesenheit
    – Trainingsinhalt
    – Entwicklung des Hundes im Laufe des Trainings
    Dieses Bestandsbuch ist auf Verlangen dem Amtsveterinär vorzulegen!
  • Eine Befristung. Die meisten HundetrainerInnen haben ihre Erlaubnis nur befristet für 1-2 Jahre erhalten – was danach ist, wissen sie nicht. Geht in dieser Zeit gar die Sachkunde verloren?
  • Rutschfester oder gut zu reinigender Boden auf einem Hundeplatz!!! Wie soll das bitte auf natürlichem Boden geschehen? Und nein, das ist kein Witz!

Einige Auflagen sind ja auch sinnvoll, so z.B. eine Verpflichtung sich regelmäßig fortzubilden (und dies nachzuweisen), keine tierschutzrelevanten Hilfsmittel einzusetzen etc. – eigentlich das, was die allermeisten HundetrainerInnen, die mir bekannt sind, sowieso erfüllen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Umsetzung dieses Paragrafen so gar nicht durchdacht wurde und es bleibt zu hoffen, dass sich baldigst etwas ändert. Viele Hundeschulen sind verunsichert und mit den Anforderungen so wie sie gestellt werden, überfordert. Das ursprünglich vom Bundesministerium geforderte Mindestmaß an Sachkunde wird durch diesen Test, bei dem ein HundetrainerIn mal so eben ein halber Ernährungsberater, Tierarzt, Phystiotherapeut und Neurologe sein müsste, in hohem Maße überschritten.

Im Gegenzug macht jedes Veterinäramt was es möchte, hält sich weder an die vom Bundesministerium noch von den Landesministerien gegebenen Vorgaben. Hierzu zählt z.B., dass die im Jahre 2000 erlassene Durchführungsverordnung anzuwenden ist – leider wird dies in der Regel nicht gemacht. Auch dürfen die Veterinärämter die HundetrainerInnen nicht auslagern zu einer Prüfung bei der Tierärztekammer oder IHK, dennoch wird genau dies immer wieder gefordert.

Meine Vorstellungen, die ich als einfache Hundehalterin so hatte bzgl. dieses Gesetzes, sind nicht erfüllt worden, denn einem Training wie es in der Hundeschule alltäglich durchgeführt wird, wohnen die Amtsveterinäre in der Regel nicht bei. Dafür haben sie keine Zeit, kein Personal oder kein Geld, so ihre eigenen Aussagen.

Ein Dankeschön an alle Amtsveterinäre, die ihre Arbeit dahingehend Ernst nehmen, eine Einzelfallprüfung durchführen und die HundetrainerInnen in ihrem Alltagsjob kontrollieren um dann festzustellen, ob tierschutzkonform gearbeitet wird und wie mit Mensch und Hund umgegangen wird. Da Tierschutz meiner Meinung nach zu den alltäglichen Aufgaben eines Amtsveterinärs gehört, der Hund als Haustier nun keine exotische Tierart darstellt, sind auch externe Sachverständige dafür nicht nötig. Somit muss eine solche Überprüfung mit anschließender Erlaubniserteilung auch nicht mehrere hundert, z.T. fast tausend Euro kosten.

Dafür habe ich jetzt die Vorstellung, dass diese ganze Geschichte um den §11 Absatz 1 Nr. 8f ein riesiges Chaos veranstaltet hat, viele TrainerInnen um ihre Existenz bangen und es in aller erster Linie (!!!) um sehr viel Geld geht.

Und wo ist der Tierschutzgedanke geblieben?

Für Interessierte Hundehalter, Trainer und sonstige Leser, hier noch ein paar  interessante Links:

Petition Hunde brauchen Schutz – ihre Trainer auch…

Homepage AG-Hundetrainer – Sachkunde

Facebookseite AG-Hundetrainer – Sachkunde

In Facebook gibt es noch eine Gruppe, die sich gegen diese willkürliche Umsetzung wehrt. Da ich als Hundehalterin dieser Gruppe nicht beiwohnen kann (sind nur HundetrainerInnen erwünscht), möchte ich aber dennoch den Namen bekannt geben – bitte vor Gruppenbeitritt mit dem Admin Kontakt aufnehmen „§11 Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“.

Ich würde mich freuen, wenn alle Leser sich an der Petition beteiligen würden und sich wirklich auch intensiv über diesen Paragrafen informieren, denn letztendlich betrifft es auch uns Hundehalter. Wo sollen wir denn hingehen, wenn eine Hundeschule nach der anderen schließt wegen dieser willkürlichen Umsetzung? Allein mir sind einige Hundeschulen bekannt, die sich dieser Willkür nicht beugen und stattdessen ihre Hundeschule bereits geschlossen haben oder schließen werden, so sie um eine derart willkürliche und teure Prüfung nicht herumkommen.

Lieben Dank, eure Biggi.